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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")
 
1. Allgemeines

Die vorliegenden Geschäftsbedigungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Aventura Dance Studios (ADS) welche gegenüber ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen erbracht werden.

Gegenstand der Dienstleistung von ADS ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Die von ADS angebotenen Dienstleistungen sind auf der Website www.aventuradancestudios.ch aufgeführt. 

2. Vertrag

Der Vertrag instituiert für den Vertragspartner bezüglich der Räumlichkeiten kein Miet-, Grundstücks- oder Pachtrechte. ADS gewährt dem Vertragspartner das Recht die Räumlichkeiten gemeinsam mit Dritten zu nutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten entspricht rechtlich einem Vertrag über die Unterbringung in einem Hotel. Bei Buchungen handelt es sich um einen verbindlichen Vertragsabschluss des Vertragspartners über den gewählten/vereinbarten Tarif. 

3. Kündigungsfristen & Stornierungen

Die Kündigungsfrist bestehender Verträge beträgt 2 Monate und kann textlich von beiden Parteien jeweils auf Monatsende erfolgen. Bei sporadischen/unregelmässigen Buchungen (z.B. Workshop) gelten folgende Stornierungsbedingungen:   

  • 30 Tage vor der Raumbuchung: 90% Rückerstattung der Gebühren

  • 7 Tage vor der Raumbuchung: 50% Rückerstattung der Gebühren

  • Weniger als 7 Tage vor der Raumbuchung: Keine Rückerstattung der Gebühren

Annulationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich oder textlich (per Mail oder Whats App) an ADS zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annulationsdatums ist das Eintreffen der Kündigung. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.  

4. Nutzung

4.1 Gebrauchszweck

Die Räumlichkeiten dürfen durch den Vertragspartner ausschliesslich als Unterrichtsräume in der definierten Tanz- und/oder Bewegungsart (sofern im Vertrag oder mündlich vorab nicht anders definiert) verwendet werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung, berechtigt ADS zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.  

4.2 Sorgfalt & Rücksicht

Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Bestandteile der Räumlichkeiten des Dienstleisters (ADS), insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Geräte, sorgfältig zu behandeln. Bei der Benutzung der Räumlichkeiten hat der Vertragspartner auf andere Vertragspartner Rücksicht zu nehmen.  Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.​ 

4.3 Zutrittszeiten

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist in der im Vertrag definierten Zeitraum gestattet. Eine Nutzung ausserhalb der im Vertrag vereinbarten Zeit ist nach Absprache möglich. Die Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung in vollem Umfang fällig.  

4.4 Mobiliar

Sämtliches Mobiliar wird durch ADS zur Verfügung gestellt. Das Grundangebot beinhaltet Spiegel, Musikboxen, Vorhänge & Lounge. Eigenes Mobiliar ist nur nach Absprache gestattet.  

4.5 Lüftung, Heizung & Licht

Für die Zufur von frischer Luft können die Fenster bei Bedarf geöffnet werden, müssen jedoch immer geschlossen sein, wann immer Musik läuft. Die Notausgangtüren dürfen nur zum kurz Lüften geöffnet werden und müssen nach dem Lüften immer wieder komplett geschlossen werden, sowie bei laufender Musik. Ebenso ist der Vertragspartner zuständig dafür, dass nach Verlassen der Räumlichkeiten alle Fenster und Türen geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind.

4.6 Lautstärke

Es muss Rücksicht auf die Anwohner und andere Vertragspartner genommen werden, die Lautstärke der Musik und Aktivität muss den Verhältnissen angepasst sein, die Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben, wann immer Musik läuft. 

4.7 Einhaltung der Zeiten

Der Vertrapgspartner ist verantwortlich, pünktlich die Räumlichkeiten nach Ende der Nutzungszeit freizugeben. Zeitaufwände, um Gäste/Dritte zu begrüssen und zu verabschieden, Material wegzuräumen, etc. liegt im Zeitmanagement des Vertragspartners und muss eigenständig eingeplant sein. 

4.8 Verpflegung

Werden Getränke oder Snacks von der Bar bezogen, müssen diese umgehend beim Bezug bezahlt werden. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners Gäste/Dritte auf diese Regelung aufmerksam zu machen. Lebensmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Lounge-Zonen konsumiert werden. Die Sauberkeit und Ordnung durch daraus entstehenden Abfall oder Schmutz (z.B.. Krümel, Flecken, etc.) müssen anschliessend wieder hergestellt werden. 

4.9 Warenlift

Die Benützung des Warenliftes ist strengstens untersagt. Möchte der Warenlift benutzt werden (z.B. Kinderwagen, Rollstuhl, etc.), muss dies vorgängig mit ADS besprochen und individuell vereinbart werden.

4.10 Werbematerial

Eigene Flyer dürfen nur bei den dafür vorgesehenen Orten in den Räumlichkeiten von ADS platziert werden. Eine Verteilung von Flyer beim VOI ist nur nach vorgängiger Absprache mit ADS gestattet. Die Flyer müssen nach Vertragsende (oder Workshop) vom Vertragspartner entsorgt werden.h dem Workshopende) entfernt werden.  ​

4.11 Sicherheit

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass zur Sicherheit aller, die Räumlichkeiten mit Kameras ausgestattet sind. 

5. Entschädigung

5.1. Preise & Tarife

Die Gebühren sind im Dienstleistungsvertrag aufgeführt. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Preise und Tarife können durch ADS (z.B. aufgrund von veränderten Marktbedingungen) jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.   

5.2 Zahlungsmodalitäten

Die Gebühr bemisst sich bei laufenden Verträgen monatlich und wird mit Vertragsantritt fällig und ist jeweils monatlich und im Voraus zu begleichen. Bei einmaligen Buchungen (z.B. Workshops) muss die Gebühr 30 Tage vor der Raumbenutzung überwiesen werden.  

6. Übergabe & Reinigung

ADS übergibt dem Vertragspartner die Räumlichkeiten inkl. dazugehörige Gegenstände in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand. Die Räumlichkeiten werden regelmässig gereinigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich die ihm zugeteilten Räumlichkeiten aufgeräumt und sauber zu verlassen.  Des weiteren ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, dass Gäste/Dritte Strassenschuhe im Eingangsbereich ausziehen und im dafür vorgesehenen Schuhregal deponieren. Die Nutzung der Räumlichkeiten mit Strassenschuhen ist nicht gestattet.  

7. Schlüssel/Zutritt

Die dem Vertragspartner zugewiesenen Schlüssel/Zutritte/Codes bleiben im Eigentum des Dienstleisters (ADS). Der Vertragspartner darf die Schlüssel/Zutritte/Codes ohne vorherige Zustimmung von ADS nicht vervielfältigen oder an andere Personen verleihen. Ein Verlust ist ADS unverzüglich anzuzeigen. In diesem Falle ist der Vertragspartner verpflichtet, die Kosten für die Ersatzschlüssel/-zutritte/-codes zu übernehmen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass ADS jederzeit sicher bleibt. 

8. Unterhaltspflicht & Zugang

ADS ist verpflichtet die Räumlichkeiten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Von dem Vertragspartner erkannte Mängel sind ADS sofort zu melden. Bei plötzlich auftretenden Mängeln, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist der Vertragspartner angehalten, sofort ADS zu informieren, bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selber zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet der Vertragspartner für Folgeschäden.  

​ 

ADS ist berechtigt, in den Räumlichkeiten und an den dazugehörenden Einrichtungen und Installationen sowie in und an den allgemeinen Gebäudeteilen unter Einhaltung einer dem Umfang angemessenen Anzeigefrist erforderliche Reparaturen, Anpassungen und Renovationen ungehindert auszuführen. Die für die Sacherhaltung notwendigen, unaufschiebbaren Arbeiten hat der Vertragspartner jederzeit zu dulden.

ADS ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit, ohne Vorankündigung zu betreten.

9. Nutzung der Flächen durch Dritte

Der zwischen ADS und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag ist persönlich und auf die Person des Vertragspartners zugeschnitten. Der Vertragspartner hat eine persönliche Anwesenheitspflicht, wenn die Räumlichkeiten in dessen Namen genutzt werden, und hat kein Recht die Nutzung der Räumlichkeiten an Drittpersonen zur Verfügung zu stellen. Abweichungen sind nach vorgängiger Absprache mit ADS möglich (zum Beispiel bei Stellvertretungen).  Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung, berechtigt ADS zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.  

10. Haftung von ADS

ADS übernimmt keine Haftung bei Verlust von Gegenständen. Jeder Vertragspartner und Nutzer der Räumlichkeiten sind selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Den Nutzern der Räumlichkeiten obliegt es, ihr Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zutritt Dritter zu schützen. ​ 

​ 

ADS versichert sich für Haftpflichtschäden gegenüber Drittpersonen nur so weit, wie sie zur Haftung herangezogen werden kann.  

​ 

ADS haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch ADS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen haftet ADS im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet ADS nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt. Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber ADS geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11. Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenstände in voller Höhe des Wiederbeschafftungswertes. Dies gilt auch im Fall des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der der Vertragspartner von ADS geliehen oder überlassen wurde. Der Vertragspartner haftet auch für Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache entstehen.  

12. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten von ADS erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäss Datenschutzerklärung von ADS, die unter www.aventuradancestudios.ch/private-policy aufrufbar ist, verarbeitet. 

13. Veröffentlichung Vertragspartner

ADS kann den Namen (oder Künstler- oder Firmennamen) auf den unterschiedlichen Kanälen (z.B. Website, Social Media, etc.) veröffentlichen. Falls der Vertragspartner dies nicht möchte, hat er ADS umgehend darüber zu informieren. 

14. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Verträge berühren nicht die Rechtswirksamkeit der Verträge als Ganzes. Ansteller der unwirksamen Vorschrift ist es eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlicher Zielsetzung der Parteien bona fide entspricht oder möglichst nahekommt.   

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bern.  

Stand: 01.03.2024

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